Die neuen Mindestanforderungen für die Dämmung von Kälteleitungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen die Walraven-Kälterohrbefestigungen problemlos und übertreffen sie bereits. Zudem bieten sie weitere Mehrwerte und die technischen Berater von Walraven stehen Handwerkern und Planern bei Projektplanungen und bei der Projektunterstützung kompetent zur Seite.
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Januar 2024) umfasst Richtlinien zur energetischen Qualität von Gebäuden, zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen, sowie zur Verwendung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Im Speziellen werden im GEG konkrete Anforderungen an die Befestigungstechnik definiert, die unter anderem Folgendes umfassen:
* gemäß Anlage 8 zu §69 und §70 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
** Die Wärmeleitfähigkeiten der Wärmedämmung sind jeweils auf eine Mitteltemperatur von 40°C, die Wärmeleitfähigkeit der Kältedämmung auf eine Mitteltemperatur von 10°C zu beziehen.
Auf unserer Webseite haben wir die für die Rohrleitungsdämmung und deren Befestigung relevanten Passagen des GEG 2024 herausgearbeitet und für Sie zusammengefasst.
Zur Zusammenfassung
Bei der Auswahl der passenden und effizientesten Produktlösung, Tipps zum fachgerechten Anbringen von Kälterohrbefestigungen, Vermeidung von Korrosionsschäden durch Tauwasser an gebäudetechnischen Installationen und allem rund um die Walraven-Kälteschellen sind die technischen Berater von Walraven die kompetenten Ansprechpartner.
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