Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Fassung Januar 2024), kurz GEG 2024, legt detaillierte Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen fest.
Davon betroffen sind selbstverständlich auch Kälteschellen und Kälterohrträger, von welchen Walraven ein vollständiges System anbietet.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu den generellen Anforderungen des GEG an „Walraven relevante Dämmungen“ bei Rohrleitungen und deren Befestigungspunkten:
Gemäß dem GEG 2024-01 müssen Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen mit einem Innendurchmesser von ≤ 22 mm mit einer Dämmschichtdicke von mindestens 9 mm (bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/m*K) gedämmt werden. Bei Leitungen mit einem Innendurchmesser > 22 mm beträgt die Mindestanforderung an die Dämmschichtdicke 19 mm.
Auf unserer Webseite haben wir eine Auswahlhilfe für Sie bereitgestellt, damit Sie bei der Wahl der richtigen Kälterohrbefestigung den Durchblick behalten.
Mit Hilfe dieser können Sie auf einen Blick die Kälteschellen sowie die Kälterohrträger identifizieren, die sich am besten für Ihr Projekt und für Ihre Anwendung eignen.
Die Mindestanforderung hinsichtlich der erforderlichen Dämmschichtdicke gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024-01) erfüllen die aufgelisteten Lösungen selbstverständlich problemlos.
Die Auswahl der passenden Isolierung und gedämmten Rohrträger wird durch die Regularien immer komplexer. Deshalb bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Produktauswahl und Auslegung der Befestigungstechnik an.