Bei der Planung von Halterungskonstruktionen für Löschwasserleitungen „trocken“ sind erhöhte dynamische Kräfte besonders zur berücksichtigen. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen.
Gemäß DIN 14462:2023-07 versteht man darunter eine Löschwasseranlage, die im Normalfall entleert ist und im Bedarfsfall von der Feuerwehr über eine Löschwasser-Einspeiseeinrichtung unter Druck gesetzt wird.
Um eine DIN-konforme Befestigung von Löschwasserleitungen zu gewährleisten, müssen Löschwasserleitungen und deren Zuleitungen unter Beachtung der zu erwartenden Einsatzdauer befestigt sein. Dadurch stellt die Norm grundsätzliche Anforderungen an das Befestigungssystem. Dieses muss
Eine vollständige Auflistung der allgemeinen Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen gemäß DIN 14462:2023-07 finden Sie in unserem ausführlichen Whitepaper.
Während der Planung von Halterungskonstruktionen für Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „trocken“ sind erhöhte dynamische Kräfte, die möglicherweise im Rahmen des Befüllvorgangs entstehen, besonders zur berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Halterelementen müssen durch Schub- und Gewichtskräfte, Einströmen des Wassers in das leere Rohrnetz sowie Richtungsänderungen entstehende Axialkräfte aufnehmen können. Nach jeder Richtungsänderung der Rohrleitung ist daher ein Festpunkt vorzusehen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken“.
Aufgrund der unter anderem zuvor beschriebenen Gründe wird der Befestigung von trockenen Löschwasserleitungen eine besondere Betrachtung eingeräumt. Die DIN 14462:2023-07 definiert zusätzliche Anforderungen abhängig von der Installationssituation der trockenen Leitungsanlage.
Sobald eine trockene Löschwasserleitung in einem brandlasthaltigen Installationsraum, der nicht durch eine andere automatische Löschanlage geschützt ist, geführt wird, ist eine Heißbemessung entsprechend der Grundsätze der DIN 4102-4 erforderlich.
Dabei müssen folgende Anforderungen eingehalten werden:
Der Funktionserhalt* der Befestigung muss jedoch nicht höher sein als die Feuerwiderstandsdauer des tragenden Bauteils.
Der Einsatz von Dübeln ohne Verwendbarkeitsnachweis ist erlaubt. Jedoch beträgt die zulässige Zuglast 500 N je Anker. Zusätzlich müssen diese Dübel mit der doppelten Setztiefe im Befestigungsuntergrund verankert sein.
* Funktionserhalt siehe definierte Betriebsdauer der Löschwasseranlage gemäß Brandschutzkonzept. Wenn dort keine baurechtliche Anforderung definiert, ist die Löschwasseranlage auf 2 h Betriebsdauer auszulegen.
Alternativ zur Heißbemessung können die Rohrleitungen mit anderen (baulichen) Maßnahmen geschützt werden.
Diese können sein:
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