ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN (Stand 07/2017)
der Veranstaltungspartner
EBRO Gebr. Bröer GmbH (Hagen), JUNG PUMPEN GmbH (Steinhagen), SYR Hans Sasserath GmbH & Co. KG (Korschenbroich), TECE GmbH (Emsdetten), WALRAVEN GmbH (Bayreuth)
1. Anmeldung, Vertragsschluss
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es besteht aber kein Anspruch auf Abschluss des Vertrags über die Teilnahme. Der Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Anmeldebestätigung oder unserer Rechnung zustande. Spezifische Regelungen zu einzelnen Veranstaltungen werden gesondert in besonderen Teilnahmebedingungen vereinbart, die vorrangig und ergänzend gelten.
2. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
3. Absage und Änderung
Wir können aus wichtigem Grund (z.B. Nichtbespielbarkeit des Golfplatzes, mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung oder Programmpunkte absagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und erhält anteilig seine Teilnahmegebühr zurück; weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
Wir können – soweit dem Teilnehmer zumutbar – die Veranstaltung im Übrigen ändern (z.B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Veranstaltungsorts). Diese Änderungen werden wir unverzüglich auf unseren Internetseiten mitteilen und, soweit uns bekannt, die Teilnehmer per E-Mail informieren.
4. Stornobedingungen
Soweit nicht abweichend geregelt (z. B. in besonderen Teilnahmebedingungen), kann der Teilnehmer seine Teilnahme bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung in Textform (also per Brief, Telefax oder E-Mail) wie folgt stornieren
Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten uns nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist. Wir werden die Teilnahmegebühr, ggf. nach Abzug der Stornogebühr, umgehend an den Teilnehmer zurückerstatten. Unbenommen bleibt das Recht des Teilnehmers, uns jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
5. Ausschluss von Teilnehmern, Hausrecht
Wir können Teilnehmer von Veranstaltungen ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt. Wir üben, gegebenenfalls gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen.
6. Urheberrecht
Vortragsunterlagen und sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Gewerbliche Ton- und Bildaufnahmen (insbesondere Fotos, Filme, Videos) sind untersagt.
Sofern bei der Veranstaltung Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, können diese auch Teilnehmer enthalten. Die Teilnehmer werden hierauf bei der Veranstaltung gesondert hingewiesen. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Aufnahmen von uns vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden können, sofern die Nutzung nicht die persönlichen Interessen des Teilnehmers in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, wobei unsere Interessen angemessen zu berücksichtigen sind. Das Einverständnis gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt, der Teilnehmer kann jedoch widerrufen, wenn das Festhalten an dem Einverständnis aufgrund geänderter, unvorhersehbarer Umstände unter Abwägung der Interessen des Teil- nehmers und unserer Interessen unzumutbar ist.
7. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die erforderlichen Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Wir können Daten an andere Teilnehmer, Referenten, Sponsoren und Aussteller einer Veranstaltung weitergeben, allerdings ausschließlich zum Zwecke der Nutzung für die Veranstaltung, zum Beispiel für die Übersendung von Vortragsunterlagen zur Vorbereitung der Veranstaltung. Der Teilnehmer kann dieser Weitergabe jederzeit widersprechen.
Eine darüber hinausgehende Verarbeitung und Nutzung von Daten erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierzu eingewilligt hat. Der Teilnehmer kann von uns jederzeit Informationen über Inhalt, Umfang, Datum und Form der Einwilligung erhalten.
8. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, gilt als Gerichtsstand der Sitz einer der Veranstalter (im Jahr 2018: Walraven GmbH, Karl-von-Linde-Str. 22, 95447 Bayreuth) als vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Teilnehmer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Teilnehmers bekannt sind. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.
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