Feuerlöschleitung: Befestigung gemäß DIN 14462:2023-07

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Befestigung von Feuerlöschleitungen

Erfahren Sie alles Wichtige zur sicheren Befestigung von Feuerlöschleitungen gemäß DIN 14462:2023-07. Unser kostenloses Whitepaper bietet praxisnahe Lösungen für die Installation an Decken, Trapezblechen, Wänden, Stahlträgern und Festpunkten. Erhalten Sie detaillierte Informationen zu maximalen Befestigungsabständen, Bemessungsgrundlagen und geeigneten Befestigungsuntergründen.

 


Alle Informationen im Whitepaper

Cover des Whitepapers "<span style=Neben den sich auf dieser Seite befindlichen Informationen finden Sie in unserem kostenlosen Whitepaper „Befestigung von Feuerlöschleitungen gemäß DIN 14462:2023-07“ zahlreiche praxisnahe Befestigungsbeispiele für die Installation an Decken, Trapezblech, Wänden, Stahlträgern und Festpunkten inklusive maximal möglicher Befestigungsabstände sowie Hinweise zu Bemessungsgrundlagen und zum Befestigungungsuntergrund.

Autor
Toni Sebald
Projektkoordination | Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS)
Walraven GmbH

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Schnellverweise

Symbolbild Feuerwehrmänner mit Schlauch zur Visualisierung des Themas "Feuerlöschleitungen"

 


1. Darum geht es in der DIN 14462:2023-07

Löschwasserleitung Befestigung Anwendungsbeispiel

Die Ausführungen und Befestigungsvorschläge für Feuerlöschleitungen auf dieser Seite und im dazugehörigen Whitepaper beziehen sich auf die DIN 14462:2023-07.
Der Anwendungsbereich dieser Norm umfasst die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von

  • Wandhydrantenanlagen
  • Anlagen mit Über- oder Unterflurhydranten , die sich im nicht öffentlichen Bereich befinden
  • Löschwasseranlagen „trocken“

Es dürfen nur Bauteile installiert werden, die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Wird aufgrund spezieller Einbausituationen oder auch örtlichen Gegebenheiten von den Festlegungen der Norm abgewichen, müssen diese mit den zuständigen Stellen abgestimmt und im zu erstellenden Kontrollbuch schriftlich dokumentiert werden.
Normative Verweisungen finden Sie in unserem kostenlosen Whitepaper.

 


2. Begriffserklärungen gemäß DIN 14462:2023-07

Feuerlöschleitung:

Ist eine fest verlegte Rohrleitung mit absperrbaren Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen bzw. Hydranten, die dazu dient, Wasser zu Feuerlöschzwecken bereitzustellen.

Feuerlöschleitung „nass“:

Löschwasseranlage und deren Rohrleitungsnetz steht ständig unter Druck und ist jederzeit einsatzbereit.

Feuerlöschleitung „nass/trocken“:

Löschwasseranlage, welche im Normalfall entleert ist und erst im Brandfall durch Fernbetätigung von Armaturen unter Druck gesetzt wird.

Feuerlöschleitung „trocken“:

Löschwasseranlage, welche im Normalfall entleert ist. Diese wird im Bedarfsfall von der Feuerwehr über eine Löschwasser-Einspeiseeinrichtung unter Druck gesetzt wird.

 


3. Allgemeine Anforderungen an die Befestigung von Leitungsanlagen*

Löschwasserleitung Befestigung Anwendungsbeispiel HalterungEine Feuerlöschleitung und deren Zuleitungen müssen unter Beachtung der zu erwartenden Einsatzdauer befestigt sein. Dadurch werden grundsätzliche Anforderungen an das Befestigungssystem gestellt.

Dieses muss:

  • auch bei unmittelbarer Beflammung über die Betriebszeit ausreichend lange standsicher sein
  • den zu erwartenden statischen und dynamischen Kräften standhalten
  • so ausgeführt sein, dass das Versagen einer einzelnen Halterung nicht zum Systemversagen führen kann

Zudem dürfen Dübel aus thermoplastischen Materialien sowie Nägel nicht verwendet werden. Rohrhalterungen mit stehend montierten Gewindestangen erfüllen die thermischen Anforderungen in der Regel nicht. Daher empfiehlt Walraven die Rohrleitungen hängend an der entsprechenden Halterungskonstruktion zu befestigen.

Horizontal verlaufende Löschwasserleitungen mit kleineren vertikalen Leitungsverzügen, deren Länge kleiner oder gleich der maximal zulässigen Stützweite sind, benötigen keine besondere Betrachtung. Walraven empfiehlt auch eine Unterstützung kleinerer Leitungsverzüge, z. B. zur Entlastung der Anschlussstellen an Wandhydrantenkästen.

Viele weitere Anforderungen finden Sie in unserem kostenlosen Whitepaper, das Sie sich hier herunterladen können.

*Quellenangabe: DIN 14462:2023-07, 4.5.4 Befestigung von Leitungsanlagen

 


Im Blickpunkt

Alle Informationen zur Befestigung von Sprinklerleitungen finden Sie hier


4. Besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken“*

Aufgrund der u.a. zuvor beschriebenen Gründe wird der Befestigung von trockenen Löschwasserleitungen eine besondere Betrachtung eingeräumt. Zudem wurden, je nach Installationssituation der trockenen Leitungsanlage, weitere Anforderungen definiert.

Sobald eine trockene Löschwasserleitung in einem brandlasthaltigen Installationsraum, der nicht durch eine andere automatische Löschanlage geschützt ist, geführt wird, ist eine Heißbemessung entsprechend den Grundsätzen der DIN 4102 -4 erforderlich.

Dabei müssen folgende Anforderungen an die Feuerlöschleitung eingehalten werden:

  • Das Befestigungssystem muss aus Stahl, in hängender Ausführung und ohne elastische Zwischenglieder ausgeführt sein.
  • Die Blechdicke der Halterelemente beträgt mindestens 1,5 mm.
  • Die maximale Länge der unbekleideten Abhänger (z.B. Gewindestangen) beträgt max. 1,5 m.
  • Dübel/Anker bedürfen eines Verwendbarkeitsnachweises hinsichtlich Verwendung und Traglast (z. B. ETA in Verbindung DoP oder abZ).
  • Die Halterelemente aus Stahl müssen so dimensioniert werden, dass die berechneten Spannungen die Werte von nachfolgender Tabelle nicht überschreiten.

4 Befestigung von Feuerlöschleitungen Besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken“ - Dimensionierung der Halterelemente aus Stahl

Der Funktionserhalt der Befestigung muss jedoch nicht höher sein als die Feuerwiderstandsdauer des tragenden Bauteils.

Es dürfen auch Dübel ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden. Jedoch beträgt die zulässige Zuglast 500 N je Anker. Zusätzlich müssen die Dübel mit der doppelten Setztiefe im Befestigungsuntergrund verankert sein.

Alternativ zur Heißbemessung können die Rohrleitungen mit anderen (baulichen) Maßnahmen geschützt werden.

Diese können sein:

  • Installation in brandlastfreien Bereichen
  • Installation innerhalb der Schutzbereiche durch brandschutztechnisch qualifizierte bauliche Abtrennung
  • EI 30 … EI 120 – Ummantelungen unter Beachtung des Verhältniswert U/A nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. Ap/V nach DIN EN 1993-1-2 (Profilfaktor)

*Quellenangabe: DIN 14462:2023-07, 4.5.4 Befestigung von Leitungsanlagen

 


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5. Auszug relevanter Musterordnungen, Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Feuerlöschanlagen

Die Umsetzung der jeweiligen Bundesländer ist zu beachten.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema „Befestigung von Feuerlöschleitungen“:

  • Musterbauordnung (MBO) – (§ 3 Allgemeine Anforderungen, § 14 Brandschutz)
  • Muster –Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB) – (10.4. Planung und Bemessung selbstätiger und nicht selbsttätiger Feuerlöschanlagen)
  • Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) – (5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung)
  • Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) – (6.3 Feuerlöschanlagen)
  • Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) – (§ 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen)
  • Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) – (§ 20 Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Brandfallsteuerung der Aufzüge)
  • Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) – (§ 16 Feuerlöschanlagen (aktuelle Fassung), § 17 Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug (aktueller Entwurf))
  • DIN14462:2023-07 – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen „trocken“
  • sowie weitere mitgeltende Normen und Regelwerke

 


6. Anforderungen an das Befestigungssystem in Abhängigkeit des Installationsraums

6.1 Halterelement und Rohrleitung nicht ummantelt bzw. nicht baulich qualifiziert abgetrennt

"Feuerlöschleitung

6.1.1 Installationsraum brandlastfrei und/oder durch selbsttätige FLA geschützt:

  • Bemessung der Halterelemente statisch kalt
  • Das Befestigungssystem muss den statischen und zu erwartenden dynamischen Kräften standhalten.

6.1.2 Installationsraum brandlasthaltig und nicht durch eine andere selbsttätige FLA geschützt

  • Heißbemessung der Haltelemente entsprechend den Grundsätzen der DIN 4102 -4 erforderlich
  • Weitere Anforderungen an die Halterelemente, u.a. Spannungsregeln, Rohrschellen ohne elastische Zwischeneinlagen, sind zu beachten!
  • Anker nach ETAG Option 1, bzw. mindestens Mehrfachbefestigung gem. ETAG 001 Teil 6

 

6.2 Halterelement nicht ummantelt/Feuerlöschleitung ummantelt

Feuerlöschleitung Befestigung - Halterelement nicht ummantelt/Feuerlöschleitung ummantelt6.2.1 Installationsraum brandlasthaltig und nicht durch eine andere selbsttätige FLA geschützt

  • Bemessung Rohrschelle statisch, warm (200 °C fy = 0,807 (DIN EN1993-1-2:2010-12 Tabelle 3.1))
  • Bemessung Gewindestab nach max. Spannungen (siehe Tabelle unter Kapitel „Besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken““) sowie DIN14462:2023-07, Tabelle 3
  • Dicke der Ummantelung nach U/A Wert bzw. Verwendbarkeitsnachweis des Hersteller der Bekleidung
  • Bemessung Anker heißt (siehe entsprechende ETA des Dübels, „Einwirkung unter Brandbeanspruchung F30/60/90/120″)
  • Anker nach ETAG Option 1, bzw. mindestens Mehrfachbefestigung gem. ETAG 001 Teil 6

 

6.3 Halterelement und Feuerlöschleitung ummantelt

Feuerlöschleitung Befestigung - Halterelement und Feuerlöschleitung ummantelt6.3.1 Installationsraum brandlasthaltig und nicht durch eine andere selbsttätige FLA geschützt

  • Bemessung Rohrschelle und Gewindestab statisch, warm (200 °C fy = 0,807 (DIN EN1993-1-2:2010-12 Tabelle 3.1))
  • Dicke der Ummantelung nach U/A Wert bzw. Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers der Bekleidung
  • Bemessung Anker heißt (siehe entsprechende ETA des Dübels, „Einwirkung unter Brandbeanspruchung F30/60/90/120″)
  • Anker nach ETAG Option 1, bzw. mindestens Mehrfachbefestigung gem. ETAG 001 Teil 6

Hinweis: 
Bitte kontaktiere Sie Ihren Walraven Ansprechpartner, sollte eine Heißbemessung, Bemessungen von Halterkompontenten statisch warm, etc. erforderlich sein. (z.B. wenn baulich qualifizierte Abtrennung oder Ummantelung der Feuerlöschleitung inkl. Befestigung nicht möglich ist).

 

6.4 Befestigung von Steigleitungen

  • Befestigung von SteigleitungenBei Steigleitungen sind unter Berücksichtigung der Verlegerichtlinie des Rohrherstellers Festpunkte bzw. Stützhalterungen vorzusehen
  • Darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl an Einzelbefestigungen zu berücksichtigen. (Empfehlung Walraven max. 1,5 m Befestigungsabstand bzw. Verlegerichtlinie Rohrhersteller)

6.4.1 Einzelbefestigung bestehend aus:

  • 1 Stück Einschlaganker (min. D=M10), 1 Stück Gewindestab und Rohrschelle gemäß Rohrdimension (Walraven Bifix G2® mit Einlage bzw. Walraven Schwerlastschelle HD1501 mit Einlage)
    oder
  • 1 Stück Grundplatte mit aufgeschweißter Gewindemuffe (z.B. Art. Nr. 6719027), 2 Stück Bolzenanker (D=M10), 1 Stück Gewinderohr und Rohrschelle gemäß Rohrdimension (Walraven Schwerlastschelle HD1501 mit Einlage G 1/2″)

6.4.2 Festpunkt/Stützhalterung bestehend aus:

  • 4 Stück Schraub-/Bolzenanker nach Erfordernis
  • 1 Stück FPC Festpunktkonsole nach Erfordernis
  • 2 Stück Schwerlastrohrschelle HD500
    (siehe auch Seite 20/21 „Befestigungsvariante Typ 6: Festpunkt“ in unserem kostenlosen Whitepaper)

 


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