Ganz allgemein vermeiden Ringspaltverschlüsse Geruchsübertragung oder dienen der Energieeinsparung. Im Bereich baulicher Brandschutz ist natürlich gefordert, dass im Brandfall kein Übertrag von Feuer und/oder Rauch in eine andere Nutzungseinheit (NE) möglich ist.
In dieser Hinsicht spielt es keine Rolle, ob mit Kernlochbohrungen oder mit großen Deckenöffnungen gearbeitet wird. Wenn man sich die Thematik von der gesetzlichen Seite aus ansieht, erhält man wichtige Erkenntnisse in der Musterbauordnung (MBO) sowie der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR).
Welche fachgerechten und praktischen Lösungen für diese Problemstellung in Frage kommen, zeigt das Walraven-Whitepaper „Abschottungen und die Sache mit dem Ringspaltverfüllen“.
Autor
Karl-Heinz Ullrich
Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) |
Anwendungstechnik Brandschutz | Walraven GmbH
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