Besonderes & Eigenschaften
- zur Abschottung von Gussrohren in R90-Qualität nach DIN 4102-11 nur in Massivdecken mit Brandschutzanforderungen nach MBO bzw. MLAR/LAR/RbALei und R90 Rohrabschottungen in F90 Bauteilen
- Nullabstand zu Abschottungen mit Pacifyre® IWM III Brandschutzbandage, Pacifyre® EFC Brandschutzmanschette und Pacifyre® M Rohrummantelung sowie zu Metallrohren mit Steinwolle (≥80 kg/m³)(Typ RS 800)
- keine zusätzliche Schachtung in Kellerräumen notwendig
- leichte Verarbeitung und hohe Flexibilität durch selbstklebende Matte
- benachbarte Kabelabschottungen können mit einem Abstand von lediglich 50 mm installiert werden
- Übergang von Guss- auf Kunststoffrohr direkt nach dem Abzweig möglich
- Übergang auf Kunststoffrohr bis max. 110 mm
- Formteile und Verbinder im Bauteil sind erlaubt, müssen aber umwickelt werden
- mögliche Abzweige 45° oder 88° Grad
- Abmessung Brandschutzmatte: H 245 x B 460 x s 3 mm
- Abmessung Isoliermatte: H 250 x B 620 x s 30 mm
- Schallschutzprüfzeugnis (P-BA 108/2008) des IBP (Fraunhofer Inst.)
- allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2388 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
- vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen nach Z-19.17-2114 und wird von einer MPA fremdüberwacht
- Set bestehend aus:
- Brandschutzmatte zur Rohrabschottung im Bauteil
- KonFix Hülse mit Brandschutzeinlage für Übergang auf Kunststoffrohr
- Isoliermatte aus Steinwolle zur Anbringung oberhalb des Bauteils